In Deutschland sind Wahlen seit langer Zeit eingeführt. Sie sollen den demokratischen Staat unterstützen und jedem deutschen Bürger die Möglichkeit geben, sich an der politischen Gestaltung seiner Heimat zu beteiligen. War das Wahlrecht einst nur den Herren der Schöpfung vorbehalten, hat sich die Gleichberechtigung doch schon vor vielen Jahren durchgesetzt, so dass auch Frauen wählen dürfen. Lediglich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben kein Wahlrecht.
Die Wahlen sind in Deutschland in verschiedene Bereiche untergliedert, so gibt es die Bundestagswahlen, die Landtagswahlen, die Kommunalwahlen und die Europawahlen. Sie alle finden in regelmäßigen Abständen statt und sollen es dem Volk ermöglichen, ihre Vertreter selbst zu wählen. Allerdings liegt die Betonung bei den deutschen Wahlen auf dem Wahlrecht. Eine Wahlpflicht, wie sie in einigen anderen Ländern existiert, gibt es hier nicht. Das ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass das gespaltene Deutschland einst eine solche Wahlpflicht hatte, wobei jedoch die Grundsätze der heutigen Wahlen, nämlich die freie und geheime Wahl, nicht beachtet wurden.
Wählen darf demzufolge jeder Bürger unabhängig von seiner Herkunft, seinem Beruf, seiner Religion oder auch seiner politischen Gesinnung. Oftmals werden die Mitglieder der Parteien im Wahlkampf noch einmal mobilisiert. Hohe Spendengelder werden benötigt, um den Wahlkampf durchzuführen. Diese sollen durch die Mitglieder direkt auf das Girokonto der Parteien überwiesen werden, aber genauso durch Personen oder Unternehmen, die der jeweiligen Partei positiv gegenüber stehen. Nicht selten kommt es aufgrund solcher Spenden jedoch auch zu Skandalen, etwa wenn diese veruntreut werden oder nur deshalb zur Zahlung angewiesen werden, weil sich der Einzelne einen persönlichen Vorteil erhofft. Man denke nur an die kürzlich erfolgte Spende eines Hoteliers an eine Partei, kurz bevor die Mehrwertsteuersätze in der Hotellerie gesenkt wurden.
Die Bundestagswahlen
Alle vier Jahre wird der Bundestag in Deutschland neu gewählt. Hierbei können die Wähler eine Landesliste wählen, die auf dem Wahlschein zur Auswahl steht. Aktiv wählen dürfen dabei alle Deutschen, die nach 1949 mindestens drei Monate lang in Deutschland gelebt haben, unabhängig davon, ob in der BRD oder der DDR. Auch Deutsche, die im Ausland wählen, können seit 2008 an den deutschen Wahlen teilnehmen. Sie müssen allerdings ebenfalls mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei der Bundestagswahl haben die Wähler jeweils zwei Stimmen. Die so genannte Erststimme dient der Wahl des Direktkandidaten im jeweiligen Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt.
Die Landtagswahlen
Die Landtagswahlen laufen ähnlich wie die Bundestagswahlen ab. Sie werden alle fünf Jahre durchgeführt. Ausnahmen bilden lediglich Hamburg und Bremen, in denen der Landtag alle vier Jahre gewählt wird. Das aktive Wahlrecht gilt ab Vollendung des 18. Lebensjahres, das passive Wahlrecht ebenfalls. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: In Hessen kann das passive Wahlrecht erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres wahrgenommen werden.
In den meisten Ländern gibt es auch Ausgleichsmandate, bei den bekannten fünf-Prozent-Hürden treten dagegen teils erhebliche Unterschiede auf. Auch die offenen und geschlossenen Listen finden Anwendung, je nach Bundesland, in dem gewählt wird.
Die Kommunalwahlen
Die Kommunalwahlen sind ebenfalls recht unterschiedlich gestaltet. Sie finden alle fünf Jahre statt. Ausnahmen sind wieder Bremen, in denen alle vier Jahre gewählt wird und Bayern, in denen die Legislaturperiode sechs Jahre andauert. Die Listen sind in Schleswig-Holstein, im Saarland und in Nordrhein-Westfalen geschlossen, in allen anderen Bundesländern sind sie offen.
Die Sperrklausel nach der fünf-Prozent-Regelung gilt lediglich in Bremen teilweise. Bei allen anderen Ländern wird diese nicht angewendet. Das aktive Wahlrecht kann bereits ab dem 16. Lebensjahr in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein genutzt werden. Das passive Wahlrecht ist überall erst ab 18 Jahren möglich.
Insgesamt ergibt sich also ein recht kompliziertes Wahlrecht in Deutschland, das sich nicht in wenigen Sätzen erläutern lässt. Entscheidend ist immer das jeweilige Bundesland, in dem die Wahlen stattfinden, sowie dessen Bestimmungen.